Marktordnung

§ 1: Die Vergabe der Standplätze erfolgt ausschließlich durch das Personal des Marktveranstalters. Es wird die vom Aussteller tatsächlich in Anspruch genommene Standfront bzw. die längste Standseite berechnet. Eckplätze können u.U. mit einem Zuschlag belegt werden, im Zweifelsfall bitte schon bei der Standvergabe nachfragen. Die Mindeststandgröße beträgt 3 Meter. Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren (in Begleitung eines Erwachsenen) dürfen an Sonntagen kostenlos Decke (1 Meter) mit gebrauchtem Kinderspielzeug aufbauen.

§ 2: Sonder- und Aktionsangebote, die sich auf die Standlänge beziehen (z.B. 4-Meter-Stand für 15 oder 20 Euro statt regulär 24 Euro), verstehen sich je Betreiber. Der Zusammenschluss mehrerer Betreiber mit kleinen Ständen zu einem Sonderangebots-Stand ist nicht möglich.

§ 3: Ausstellerfahrzeuge können überall da kostenlos hinter dem Stand stehen, wo dies von den Gegebenheiten her möglich ist.

§ 4: Die für Marktbesucher vorgesehenen Wege müssen von Waren aller Art, Kleiderständern, Verkaufsaufbauten etc. freigehalten werden. Über die vom Aussteller gekennzeichnete Verkaufsfront hinaus dürfen keinerlei Gegenstände aufgestellt werden! Ein- und Ausfahrten zum Marktgelände sind für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

§ 5: Neuware jeglicher Art sowie Lebens- und Genussmittel dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Marktbetreiber verkauft werden. Anbieter von Neuware müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. Auch Durchführung von Promotion- und Werbeaktionen nur nach vorheriger Absprache mit dem Marktveranstalter!

§ 6: Ausdrücklich untersagt ist der Verkauf von: Pornographie in jedweder Form; Videos/DVDs etc. FSK 18; PC- und Konsolenspielen USK 18; Waffen; gewaltverherrlichenden Artikeln; NS-Material bzw. Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt oder unkenntlich gemacht); Raubkopien; Produktfälschungen; sämtlichen Artikeln, deren Verkauf gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstößt.

§ 7: Marktbesucher dürfen das Marktgelände aus Sicherheitsgründen nicht mit Fahrrädern, Rollern, Inlineskates, Skateboards oder anderen Sportgeräten befahren. Fahrräder dürfen nur bei schwachem Publikumsverkehr über das Marktgelände geschoben werden, während der Stoßzeiten sind sie außerhalb des Marktgeländes an geeigneter Stelle anzuschließen. Hunde sind an der Leine zu führen.

§ 8: Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist im Interesse eines reibungslosen Marktverlaufs Folge zu leisten. Der Veranstalter übt auf dem Marktgelände das Hausrecht aus und kann bei Verstößen gegen die Marktordnung ein Platzverbot erteilen.

§ 9: Der Marktveranstalter haftet nicht für von Dritten verursachte Schäden.

§ 10: Alle Verkaufsstände müssen bis mindestens 15 Uhr (Abendflohmarkt: 20 Uhr) offengehalten werden. Jeder Aussteller hat den von ihm in Anspruch genommenen Platz sauber zu hinterlassen und eventuell angefallenen Müll selbst zu entsorgen.